Häufig gestellte Fragen

 

Wie bindend ist die Anmeldung zur GTS?

Die Anmeldung für die GTS gilt immer für ein Schuljahr und ist für diesen Zeitraum bindend.

 

Können Nicht-GTS-Kinder am Mittagstisch teilnehmen?

Ab dem Schuljahr 2017-18 ist dies aus Platzgründen in der Mensa nicht mehr möglich.

 

Wenn die GT-Kinder aus der Schule kommen, müssen sie dann noch Hausaufgaben machen?

Nein, diese wurden in der Lernwerkstatt erledigt.

 

Kann mein Kind nur zwei Tage in der Woche am GT-Programm teilnehmen?

Nein, die Vorgabe des Ministeriums für Kultus und Sport ist, dass GT-Kinder an mindestens drei von vier Nachmittagen an der Schule sein müssen.

 

Wie verlässlich ist die Ganztagesschule?

Die Kinder werden verlässlich betreut. Ausnahmen gibt es nur beim ersten Tag nach den Sommerferien und dem letzten Schultag vor den Weihnachts- und Sommerferien. Außerdem kann es bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie beispielsweise gemeinsamen Schulausflügen zu Veränderungen kommen.

 

Sind die zusätzliche Bildungs- und Förderangebote nachmittags für alle offen?

Nein. Diese Angebote sind Elemente der Ganztagesschule und nur die GT-Kinder können daran teilnehmen.

 

Sind die zusätzliche Bildungs- und Förderangebote kostenpflichtig?

Nein. Diese sind im Rahmen der uns möglichen Betreuung kostenfrei. Bei Inanspruchnahme von Angeboten außerschulischer Partner können allerdings Kosten entstehen.